Als wir 2012 unseren Renault ZOE bestellten, haben wir uns keinerlei Gedanken darüber gemacht, wie man das Auto einige Jahre später sicher verkaufen kann. Naiv glaubten wir, die Renault Bank würde das zum Wohle des Kunden schon irgendwie regeln. Leider war das ein Irrglaube, da die Renault Bank ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgt und den Kunden dabei im Zweifel auf der Strecke lässt.

Problem Mietvertrag

Das Problem ist, dass der Akku des Renault ZOE früher nur gemietet werden konnte. Der Mietvertrag lässt sich nicht überschreiben, lediglich kündigen. Dies jedoch geht nur, wenn der neue Besitzer des Autos einen neuen Mietvertrag mit der Renault Bank abgeschlossen hat. Verzögert oder weigert sich der Käufer gegenüber der Renault Bank, bleibt der Mietvertrag auf den Vorbesitzer bestehen und der Folgebesitzer fährt friedlich preiswert durch die Gegend.

Pfand schafft Sicherheit

Um dem Dilemma zu entgehen, kann man mit dem Käufer des ZOE eine Pfandregelung vereinbaren. So behält man z.B. 1000€ als Pfand ein, bis der Mietvertrag mit der Renault Bank geschlossen und der eigene Mietvertrag beendet ist. Natürlich ergibt sich dadurch eine gewisse Kaufhemmnis für den Interessenten, dafür ist es eine recht unkomplizierte Regelung die im Kaufvertrag fixiert werden kann.

Rückgabe der Batterie an Renault

Will auch der Käufer auf Nummer sicher gehen und nicht riskieren seine 1000€ Pfand nie wieder zu sehen, könnte im ersten Schritt der Mietvertrag des Fahrzeugbesitzer beendet werden. Dazu muss die Batterie bei Renault abgegeben und somit in der Renault Werkstatt ausgebaut werden. Leider ist dies ein relativ aufwendiger Prozess – zeitlich und finanziell. Dafür haben Käufer und Verkäufer aber jeweils kein Risiko, da die Batterie nach Fahrzeugübergabe an den Käufer wieder eingebaut werden kann. Zu beachten ist, dass das Fahrzeug  ohne Batterie natürlich nicht mehr aus eigener Kraft zu bewegen ist und somit beim Händler verweilen muss.

Renault_ZOE_10

Renault ZOE Batterie

Zwangsabschaltung Renault ZOE

Meine beiden Vorschläge von oben entstanden während diverser Telefongespräche mit der Bank, weil der Übertrag der Vermietung sich länger als notwendig hinzog. Kleiner Tipp am Rande: Veräussert man das Fahrzeug klassisch und vertraut auf den Käufer, kann man sich noch etwas absichern, indem man Renault die Einzugsermächtigung für die Mietzahlungen entzieht. Zwar ist Renault rechtlich im Recht die Miete von einem zu kassieren, auch wenn das Auto bereits den Besitzer gewechselt hat, jedoch kann man damit im Zweifel erwirken, dass Renault eine Zwangsabschaltung des ZOE durchführt. Dank der dauerhaften Internet Verbindung des ZOE ist dies tatsächlich möglich. Man bleibt zwar weiterhin Schuldner der Renault Bank gegenüber, für den neuen Besitzer wird das Fahrzeug jedoch unbrauchbar, was durchaus den Druck erhöhen dürfte.

Auslaufmodell Akkumiete

Heute hat man beim Kauf die Wal, ob man die Batterie mieten oder zu einem festen Preis kaufen will. In Frankreich soll sogar bald die Mietoption ganz weg fallen und ich bin mir sicher, dass das Mietmodell auch global ein Auslaufmodell sein wird. Renault ist der einzige Hersteller auf dem hiesigen Markt, der noch an dieser Möglichkeit festhält. Hat man also nun noch einen älteren ZOE mit Mietbatterie und erwägt den Verkauf des Wagens, sollte man sich mit der Renault Bank in Kontakt setzen, wie der beste und sicherste Weg ist, das Fahrzeug zu veräussern.

Fazit

Insgesamt eine sehr unschöne Situation – so oder so. Renault sollte hier meines Erachtens kundenorientierter agieren und das Risiko nicht auf den Kunden abwälzen, der im Zweifel wenig Einfluss oder Ausdauer in einem Rechtsstreit hat. Langfristig wird sich das Thema jedoch ohnehin durch einen Wegfall der Mietoption erübrigen. Wer jedoch mit gebrauchten ZOEs in Berührung ist oder kommen will, sollte über den Umstand informiert sein.

Renault_ZOE_Innenstadt_Wuppertal

Renault ZOE Innenstadt Wuppertal