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	<title>Kommentare für DanZei</title>
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	<description>Ein bißchen von Allem</description>
	<lastBuildDate>Sun, 05 Feb 2012 19:24:59 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von bibi</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1749</link>
		<dc:creator>bibi</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 19:24:59 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo zusammen,
es gibt auch von mir Neuigkeiten....
Gasprom hat doch zum 01.12.12 versucht 124 Euro ab zu buchen. das habe ich natürlich zurück gehen lassen, da ich von denen immer noch keine Post habe.
Morgen habe ich einen Termin bei meiner Anwältin. Mal schauen was die dazu sagt.
viele Grüße
bibi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
es gibt auch von mir Neuigkeiten&#8230;.<br />
Gasprom hat doch zum 01.12.12 versucht 124 Euro ab zu buchen. das habe ich natürlich zurück gehen lassen, da ich von denen immer noch keine Post habe.<br />
Morgen habe ich einen Termin bei meiner Anwältin. Mal schauen was die dazu sagt.<br />
viele Grüße<br />
bibi</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von Jedi66</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1747</link>
		<dc:creator>Jedi66</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 15:24:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.danzei.de/?p=998#comment-1747</guid>
		<description>Jetzt kommen wir doch mal zu den Punkten :

1 : Ich habe nie ein Kundenmagazin bekommen weder ich noch die Hausverwaltung.

2 : Wir wurden über Monate hingehalten, so was wir keinen direkten Einblick in die Jahresabrechnung hatten und so auch nicht reagieren konnten wenn, wir eine Preiserhöhung bekommen hätten.

3 : Die AGBs wurde mehrfach in Jahr 2011 geändert auf hier hatte der Kunde ein Sonderkündigungsrecht das der Verbraucher gar nicht mitbekommen hat. Denn man ist nicht verpflichtet auf die HP ständig zu schauen.

4 : Verfügbarkeit der Tarifpakete 1 - 12 usw. und AGBs.. das wurde den Kunden gar nicht ermöglicht darauf zuzugreifen.

5 : Der Grottenschlechte Service an Telefon und E-Mail den hauptsächlich die Envacom GmbH genutzt hat. Denn Schriftlich (Brief) haben die so gut wie gar nicht geschrieben oder geantwortet.

6 : Doppelte Abschläge, Belügen des Kunden, Nicht eingehen auf Widersprüche hinhalten von und dann wieder das gleiche ohne Stellung darauf einzugehen zu fordern. 

7: Die Übernahme von Garprom Energie, wo der gleich Firmensitz ist und das gleiche Konto..  und die gleiche E-Mail sowie der gleiche vorgang um offene Widersprüche zu klären.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt kommen wir doch mal zu den Punkten :</p>
<p>1 : Ich habe nie ein Kundenmagazin bekommen weder ich noch die Hausverwaltung.</p>
<p>2 : Wir wurden über Monate hingehalten, so was wir keinen direkten Einblick in die Jahresabrechnung hatten und so auch nicht reagieren konnten wenn, wir eine Preiserhöhung bekommen hätten.</p>
<p>3 : Die AGBs wurde mehrfach in Jahr 2011 geändert auf hier hatte der Kunde ein Sonderkündigungsrecht das der Verbraucher gar nicht mitbekommen hat. Denn man ist nicht verpflichtet auf die HP ständig zu schauen.</p>
<p>4 : Verfügbarkeit der Tarifpakete 1 &#8211; 12 usw. und AGBs.. das wurde den Kunden gar nicht ermöglicht darauf zuzugreifen.</p>
<p>5 : Der Grottenschlechte Service an Telefon und E-Mail den hauptsächlich die Envacom GmbH genutzt hat. Denn Schriftlich (Brief) haben die so gut wie gar nicht geschrieben oder geantwortet.</p>
<p>6 : Doppelte Abschläge, Belügen des Kunden, Nicht eingehen auf Widersprüche hinhalten von und dann wieder das gleiche ohne Stellung darauf einzugehen zu fordern. </p>
<p>7: Die Übernahme von Garprom Energie, wo der gleich Firmensitz ist und das gleiche Konto..  und die gleiche E-Mail sowie der gleiche vorgang um offene Widersprüche zu klären.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von Jedi66</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1746</link>
		<dc:creator>Jedi66</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 15:12:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.danzei.de/?p=998#comment-1746</guid>
		<description>Laut Bundesnetzagentur :

Auf Grund zahlreicher Beschwerden habe ich erfahren, dass die Preisänderungsmitteilung von der envacom Service GmbH im Rahmen der Kundenzeitschrift erfolgte. Insofern wurde der envacom Service GmbH die Auffassung der Bundesnetzagentur mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass eine Kundenschrift nicht geeignet ist, eine Preisänderungsmitteilung den Kunden mitzuteilen. 

Weiter teilen Sie mit, dass Sie über die Preisänderung nicht informiert wurden.
 
Insofern hat die envacom Service GmbH nun mitgeteilt, dass zukünftig die Preisänderungsmitteilung durch eine briefliche Mitteilung an die Kunden erfolgen.

Sie teilen mit, dass der Neukundenbonus im Rahmen der Abrechnung nicht berücksichtigt wurde.
 
Zur Gewährung des Neukundenbonus müssen bestimmte vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ob in Ihrem konkreten Fall die Voraussetzungen vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Diesbezüglich müssten Sie den Energieliefervertrag sorgfältig prüfen und das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen. Sofern der Nachweis von Ihnen erbracht werden kann, können Sie sich selbstverständlich gern an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.

Darüber hinaus beklagen Sie die ständigen Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der envacom Service GmbH.

Vor diesem Hintergrund weise ich Sie auf § 41 Abs. 3 EnWG. Nach dieser Vorschrift kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn die Vertragsbedingungen durch den Lieferanten einseitig geändet werden.
 
Abschließend weise ich Sie auf § 111a EnWG hin. Nach dieser Vorschrift haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen. 

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Laut Bundesnetzagentur :</p>
<p>Auf Grund zahlreicher Beschwerden habe ich erfahren, dass die Preisänderungsmitteilung von der envacom Service GmbH im Rahmen der Kundenzeitschrift erfolgte. Insofern wurde der envacom Service GmbH die Auffassung der Bundesnetzagentur mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass eine Kundenschrift nicht geeignet ist, eine Preisänderungsmitteilung den Kunden mitzuteilen. </p>
<p>Weiter teilen Sie mit, dass Sie über die Preisänderung nicht informiert wurden.</p>
<p>Insofern hat die envacom Service GmbH nun mitgeteilt, dass zukünftig die Preisänderungsmitteilung durch eine briefliche Mitteilung an die Kunden erfolgen.</p>
<p>Sie teilen mit, dass der Neukundenbonus im Rahmen der Abrechnung nicht berücksichtigt wurde.</p>
<p>Zur Gewährung des Neukundenbonus müssen bestimmte vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ob in Ihrem konkreten Fall die Voraussetzungen vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Diesbezüglich müssten Sie den Energieliefervertrag sorgfältig prüfen und das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen. Sofern der Nachweis von Ihnen erbracht werden kann, können Sie sich selbstverständlich gern an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.</p>
<p>Darüber hinaus beklagen Sie die ständigen Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der envacom Service GmbH.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund weise ich Sie auf § 41 Abs. 3 EnWG. Nach dieser Vorschrift kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn die Vertragsbedingungen durch den Lieferanten einseitig geändet werden.</p>
<p>Abschließend weise ich Sie auf § 111a EnWG hin. Nach dieser Vorschrift haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen. </p>
<p>Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.</p>
<p>Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von murbel</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1745</link>
		<dc:creator>murbel</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 11:38:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.danzei.de/?p=998#comment-1745</guid>
		<description>Hallo,

ich habe Dir per Email die entsprechenden Passagen zukommen lassen. Das Heft kam rechtzeitig an, um die erforderliche 6-Wochenfrist einzuhalten. Inwieweit die Form der Zustellung rechtens ist, lässt sich trefflich streiten. In den für mich geltenden AGBs heißt es dazu nur, dass die Änderungen in &quot;Textform&quot; (z.B. Email) mitgeteilt wird. Von einer brieflichen Form ist dort keine Rede.

In diesem Zusammenhang sei mal auf den Bund der Energieverbraucher verwiesen. Leider findet sich dort im Forum zu unserem Lieblingsversorger kaum Einträge. Dort werden unter anderem die Entscheidungen der Schlichtungsstelle veröffentlicht.

Entscheid der Schlichtungsstelle Energie zur Bonuszahlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/ContentDetail__12437/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe Dir per Email die entsprechenden Passagen zukommen lassen. Das Heft kam rechtzeitig an, um die erforderliche 6-Wochenfrist einzuhalten. Inwieweit die Form der Zustellung rechtens ist, lässt sich trefflich streiten. In den für mich geltenden AGBs heißt es dazu nur, dass die Änderungen in &#8220;Textform&#8221; (z.B. Email) mitgeteilt wird. Von einer brieflichen Form ist dort keine Rede.</p>
<p>In diesem Zusammenhang sei mal auf den Bund der Energieverbraucher verwiesen. Leider findet sich dort im Forum zu unserem Lieblingsversorger kaum Einträge. Dort werden unter anderem die Entscheidungen der Schlichtungsstelle veröffentlicht.</p>
<p>Entscheid der Schlichtungsstelle Energie zur Bonuszahlung:<br />
<a href="http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/ContentDetail__12437/" rel="nofollow">http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/ContentDetail__12437/</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von Nino</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1744</link>
		<dc:creator>Nino</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 08:20:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.danzei.de/?p=998#comment-1744</guid>
		<description>Kannst du die betreffende Stelle einscannen und mir schicken? Ich würde es mit in den Blog Artikel packen.
Weißt du noch, wann du das Heft bekommen hast?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kannst du die betreffende Stelle einscannen und mir schicken? Ich würde es mit in den Blog Artikel packen.<br />
Weißt du noch, wann du das Heft bekommen hast?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von murbel</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1743</link>
		<dc:creator>murbel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 20:31:43 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe Ausgabe 2010 mit den Angaben zur Preiserhöhung ab 01.01.2011 hier abgeheftet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe Ausgabe 2010 mit den Angaben zur Preiserhöhung ab 01.01.2011 hier abgeheftet.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von Nino</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1742</link>
		<dc:creator>Nino</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 20:18:46 +0000</pubDate>
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		<description>Weder ich habe es je bekommen, noch weiß ich von jemandem der eins bekommen hat. Sollte es jemanden hier geben, bitte unbedingt melden!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Weder ich habe es je bekommen, noch weiß ich von jemandem der eins bekommen hat. Sollte es jemanden hier geben, bitte unbedingt melden!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu negative Erfahrung mit Stromanbieter Envacom von Jan</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/998/comment-page-7#comment-1741</link>
		<dc:creator>Jan</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 19:22:18 +0000</pubDate>
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		<description>Andi, hattest Du Dich für den Online-Service registriert? Das stand auch in den AGB vom 23.11.2009 schon drin.

Hat jemand mal eine verlässliche Aussage von einem Anwalt o.ä. erhalten, was die Bekanntgabe der Preiserhöhung über das Kundenmagazin angeht? Das kann doch nicht rechtens sein. Hat irgendwer dieses Kundenmagazin?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Andi, hattest Du Dich für den Online-Service registriert? Das stand auch in den AGB vom 23.11.2009 schon drin.</p>
<p>Hat jemand mal eine verlässliche Aussage von einem Anwalt o.ä. erhalten, was die Bekanntgabe der Preiserhöhung über das Kundenmagazin angeht? Das kann doch nicht rechtens sein. Hat irgendwer dieses Kundenmagazin?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Meine erste iPhone App &#8211; Folge 17 von Nino</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/1797/comment-page-1#comment-1740</link>
		<dc:creator>Nino</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 14:41:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.danzei.de/?p=1797#comment-1740</guid>
		<description>@Olli
Du bist ein Schatz! Danke!!! :-)
Ich sehe das auch so. Das persönliche Ziel ist auf jedenfall erreicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Olli<br />
Du bist ein Schatz! Danke!!! <img src='http://www.danzei.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /><br />
Ich sehe das auch so. Das persönliche Ziel ist auf jedenfall erreicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Meine erste iPhone App &#8211; Folge 17 von Olli</title>
		<link>http://www.danzei.de/archives/1797/comment-page-1#comment-1739</link>
		<dc:creator>Olli</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 14:33:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.danzei.de/?p=1797#comment-1739</guid>
		<description>Egal wie es laufen wird, du hast bereits gewonnen:
- tolles App
- neue Programierfähigkeiten
- Marketresearch
- PR
- Grundsätzliches vorgehen bei einem App-Projekt

Also ich freue mich schon auf die nächsten Projekte von dir...

*thumb up*
Grüße
Oliver</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Egal wie es laufen wird, du hast bereits gewonnen:<br />
- tolles App<br />
- neue Programierfähigkeiten<br />
- Marketresearch<br />
- PR<br />
- Grundsätzliches vorgehen bei einem App-Projekt</p>
<p>Also ich freue mich schon auf die nächsten Projekte von dir&#8230;</p>
<p>*thumb up*<br />
Grüße<br />
Oliver</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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